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Beschreibung der Einstufungskategorien

# EINSTUFUNGSKATEGORIE BESCHREIBUNG
0 Klar Für das Fahrzeug existiert keine Einstufung.
1 Flutschaden Fahrzeug durch Süßwasserhochwasser beschädigt (oder es ist nicht bekannt, ob der Schaden durch Süß- oder Salzwasser verursacht wurde).
2 Feuer Schaden Fahrzeug durch Feuer beschädigt.
3 Hagelschaden Fahrzeug durch Hagel beschädigt.
4 Salzwasserschaden Fahrzeug durch Salzwasserflut beschädigt.
5 Vandalismus Fahrzeug durch Vandalen beschädigt.
6 Satz Ein Fahrzeug, das durch die Kombination eines Chassis mit einem anderen (nicht übereinstimmenden VIN) Rahmenmotor und Karosserieteilen gebaut wurde. Die Fahrgestellnummer des Fahrgestells wird als Fahrgestellnummer des Fahrzeugs verwendet.
7 Demontiert Das Fahrzeug darf nur als Teile verkauft werden und darf nicht legal gefahren werden.
8 Schrott Das Fahrzeug ist für die Verwendung auf Straßen oder Autobahnen nicht betriebssicher und hat keinen Wiederverkaufswert, es sei denn, es handelt sich um Teile oder Schrott oder der Eigentümer des Fahrzeugs hat das Fahrzeug irreversibel als Quelle für Teile oder Schrott ausgewiesen. Dieses Fahrzeug darf niemals betitelt oder registriert werden. Auch bekannt als nicht reparierbar verschrottet oder zerstört.
9 Wieder aufgebaut Das zuvor als Bergung eingestufte Fahrzeug hat Diebstahl- und Sicherheitsinspektionen oder andere Gerichtsbarkeitsverfahren bestanden, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug gemäß den erforderlichen Standards umgebaut wurde. Auch bekannt als vorherige Bergung (geborgen).
10 Rekonstruiert Ein Fahrzeug, das von der ursprünglichen Konstruktion dauerhaft verändert wurde, indem Hauptkomponenten entfernt oder ersetzt wurden.
11 Bergung Schaden oder Nicht Angegeben – Jedes Fahrzeug, das zerstört oder beschädigt wurde, wurde in einem Ausmaß zerstört, in dem die geschätzten oder tatsächlichen Kosten für Teile und Arbeit für den Wiederaufbau oder die Wiederherstellung des Fahrzeugs in den Zustand vor dem Unfall und für den legalen Betrieb auf Straßen oder Autobahnen einen von der Gerichtsbarkeit festgelegten Prozentsatz des Verkaufswertes des Fahrzeugs überschreiten. Der Verkaufswert des Fahrzeugs wird durch eine aktuelle Ausgabe einer staatlich anerkannten Zusammenstellung (einschließlich automatisierter Datenbanken) von Verkaufswerten bestimmt. Bergung -- Schaden oder Nicht Angegeben umfasst auch jedes Fahrzeug, an dem eine Versicherungsgesellschaft aufgrund einer Schadensabrechnung Eigentum erwirbt, oder jedes Fahrzeug, das der Eigentümer des Fahrzeugs möglicherweise als Bergungsfahrzeug bezeichnen möchte, indem er einen Bergungstitel erhält, ohne Rücksicht auf das Ausmaß des Schadens und der Reparaturen des Fahrzeugs oder eines Fahrzeugs aus dem die Gerichtsbarkeit den Grund, aus dem das Fahrzeug als Bergung ausgewiesen wurde, nicht unterscheiden kann.
12 Testfahrzeug Das Fahrzeug wird vom Hersteller gebaut und zu Testzwecken zurückbehalten.
13 Renoviert Jedes Fahrzeug, das durch den Einbau eines neuen Fahrerhauses und Fahrgestells für den bestehenden Reisebus modifiziert wurde, der zu einem Fahrzeug von höherem Wert oder einem Fahrzeug mit neuem Stil führt.
14 Kollision Fahrzeug durch Kollision beschädigt.
15 Reserviert Entfernt zugunsten von Code 09. Code 15 war Vorherige Bergung.
16 Bergungseinbehalt Das Fahrzeug ist als Schrott eingestuft und wird vom Eigentümer verwahrt.
17 Vorheriges Taxi Zuvor als Taxi zugelassenes Fahrzeug.
18 Vorherige Polizei Fahrzeug, das zuvor als Polizeifahrzeug zugelassen war.
19 Original-Taxi Fahrzeug ist derzeit als Taxi zugelassen.
20 Original-Polizei Das Fahrzeug ist derzeit als Polizeifahrzeug zugelassen.
21 Hersteller Rekonstruiert Fahrzeug wurde vom Hersteller wiederaufgebaut.
22 Grauer Markt Das Fahrzeug wurde für den Einsatz außerhalb der USA hergestellt und in die USA gebracht. Die Einstufung '22' wurde ab dem 25.06.01 durch die Einstufungen '45' und '46' ersetzt.
23 Garantierückgabe Fahrzeug wegen Garantiebruch an den Hersteller zurückgeschickt.
24 Antiquität Das Fahrzeug ist über 50 Jahre alt.
25 Klassiker Das Fahrzeug ist über 20 Jahre alt und entspricht anderen Jurisdiktionsspezifische Kriterien, z.B. Zustand des Fahrzeugs usw.
26 Landwirtschaftliches Fahrzeug Das Fahrzeug wird überwiegend auf landwirtschaftlichen Privatstraßen eingesetzt.
27 Holzfällerfahrzeug Das Fahrzeug wird hauptsächlich auf Privatstraßen für Holzfällerzwecke eingesetzt.
28 Street Rod Das Fahrzeug wurde so modifiziert, dass es nicht den Herstellerspezifikationen entspricht, und die Modifikationen richten sich nach jurisdiktionsspezifischen Kriterien.
29 Fahrzeug enthält neu ausgestellte VIN Die Fahrgestellnummer wurde neu ausgestellt, d. h. die gleiche Fahrgestellnummer wird wiederverwendet.
30 Replik Ein Fahrzeug mit einer Karosserie, die so gebaut ist, dass sie einem anderen Fahrzeug eines bestimmten Baujahrs und eines bestimmten Herstellers ähnelt und eine Reproduktion ist.
31 Totalschaden Ein Fahrzeug, das von einer Gerichtsbarkeit oder einem zur Deckung des Schadens verpflichteten Versicherer zum Totalschaden erklärt wird oder das der Versicherer in Besitz oder Eigentum nimmt.
32 Inhaber Behalten Ein Fahrzeug, das von der Versicherungsgesellschaft als Totalschaden deklariert wurde, aber der Besitzer behält den Besitz und das Eigentum an dem Fahrzeug.
33 Anleihe veröffentlicht Die Versicherung hat eine Anleihe für das Fahrzeug ausgestellt, da der Besitz des Fahrzeugs nicht nachgewiesen werden kann; dadurch kann das Fahrzeug verkauft und betitelt werden. Hinweis: Diese Einstufung ist nach dem 17. Januar 2003 nicht mehr gültig.
34 Memorandum Kopie Das Titeldokument ist ein Faksimiletitel und nicht das aktive (Original oder Duplikat) Titeldokument.
35 Nur Teile Das Fahrzeug darf nur für Teile verwendet werden. Dieser Code wird nicht mehr verwendet, verwenden Sie '07 - Demontiert'.
36 Wiederhergestellt Diebstahl Das Fahrzeug war zuvor wegen Diebstahls als Schrott betitelt. Das Fahrzeug wurde repariert und inspiziert (oder anderen Gerichtsbarkeitsverfahren entsprochen) und darf legal gefahren werden.
37 Unaufgedeckte Pfandrechte Das Fahrzeug ist von einer Gerichtsbarkeit aus in die titelgebende Gerichtsbarkeit eingereist, die keine Informationen über den Pfandberechtigten über den Titel offenlegt. Die titelgebende Gerichtsbarkeit kann einen neuen Titel ohne diese Einstufung ausstellen, wenn innerhalb eines von der Gerichtsbarkeit festgelegten Zeitrahmens keine Mitteilung über ein Sicherungsrecht am Fahrzeug eingeht. Hinweis: Diese Einstufung ist nach dem 17. Januar 2003 nicht mehr gültig.
38 Vorbesitzer beibehalten Ein Fahrzeug, das zuvor als "Eigentümer behalten" eingestuft und dann verkauft wurde. Der Titel des neuen Besitzers enthält diese Einstufung.
39 Nichtkonformität des Fahrzeugs unkorrigiert Ein nicht sicherheitsrelevanter Mangel, der vom Fahrzeughersteller der Gerichtsbarkeit gemeldet wird und der nicht behoben wird.
40 Nichtkonformität des Fahrzeugs korrigiert Ein nicht sicherheitsrelevanter Mangel, der vom Fahrzeughersteller der Gerichtsbarkeit gemeldet wurde und der behoben wurde.
41 Fahrzeugsicherheitsdefekt unkorrigiert Ein vom Fahrzeughersteller an die Gerichtsbarkeit gemeldeter Sicherheitsmangel, der unkorrigiert bleibt.
42 Fahrzeugsicherheitsdefekt korrigiert Ein vom Fahrzeughersteller der Gerichtsbarkeit gemeldeter Sicherheitsmangel, der behoben wurde.
43 VIN durch eine neue, dem Staat zugewiesene VIN ersetzt Für die VIN sollte kein Titel vergeben werden. Diese Einstufung kann für umgebaute Fahrzeuge ausgestellt werden.
45 Grauer Markt Das Fahrzeug wurde für den Einsatz außerhalb der USA hergestellt und in die USA gebracht. Das Fahrzeug entspricht nicht den geltenden Bundesnormen.
46 Grauer Markt Das Fahrzeug wurde für den Einsatz außerhalb der USA hergestellt und in die USA gebracht. Das Fahrzeug entspricht den geltenden Bundesnormen.
47 Rückkauf vom Hersteller Ein Fahrzeug, das vom Hersteller im Rahmen der Zurück-Gerichtsbarkeit zurückgekauft wurde - definierte Vorschriften oder Gesetze wie Zitronengesetze. Zum Beispiel der Hersteller könnte verpflichtet sein, das Fahrzeug zurückzukaufen, wenn eine festgelegte Anzahl von Reparaturversuchen ein größeres Problem an einem Neufahrzeug nicht beheben konnte oder wenn ein Neufahrzeug wegen desselben Problems kumuliert für einen Zeitraum von 30 Tage oder mehr innerhalb eines Jahres nach dem Kauf außer Betrieb war.
48 Ehemaliger Mietwagen Ehemaliger Mietwagen
49 Bergung--Gestohlen Jedes Fahrzeug, das die meldende Gerichtsbarkeit als Bergung betrachtet, weil eine Versicherungsgesellschaft das Eigentum aufgrund eines Vergleichs aufgrund des Diebstahls des Fahrzeugs erworben hat.
50 Bergung--Andere Gründe als Beschädigung oder Diebstahl Jedes Fahrzeug, das die meldende Gerichtsbarkeit auf der Grundlage von Kriterien wie Aufgabe als Bergung betrachtet, die nicht von den Einstufugen „Bergung – Beschädigung“ oder „Nicht spezifiziert und Bergung – Gestohlen“ abgedeckt sind. Hinweis: Der Prozentsatz des Schadens wird nicht mit dem Markencode 50 gemeldet.
51 Offengelegter Schaden Das Fahrzeug hat einen Schaden in dem Umfang erlitten, in dem der Schaden nach dem Schadensanzeigegesetz der Gerichtsbarkeit offengelegt werden muss.
52 Vorher Nicht Reparierbar Ein Fahrzeug, das durch die Reparatur eines zerstörten/reparierbaren oder nicht reparierbaren oder anderweitig aufgrund des Schadensgrads des Fahrzeugs als nicht reparierbar eingestuften Fahrzeugs gebaut wurde, aber nach bundesstaatlichem Recht registriert wurde (auf der Vorderseite des Titelzertifikats angegeben), nachdem es in die Kategoriekriterien gefallen war.
53 Zerstört Der Rahmen oder das Chassis des Fahrzeugs wurde zerquetscht oder auf andere Weise zerstört, so dass es physikalisch unmöglich ist, es beim Bau eines Fahrzeugs zu verwenden.
55 Gefährliche Sustanz Mit Gefahrstoffen kontaminiertes Fahrzeug - Die Gerichtsbarkeit hat festgestellt, dass das Fahrzeug mit einem „gefährlichen Stoff“ kontaminiert wurde und für den Gebrauch unsicher ist. Ausgenommen durch Überschwemmungen beschädigte Fahrzeuge.
 
Ein „gefährlicher Stoff“ ist jeder Stoff, der die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen oder seine Insassen verletzen könnte. Der „gefährliche Stoff“ hat eine oder mehrere der folgenden intrinsischen „gefährlichen Eigenschaften“, ist aber nicht darauf beschränkt:
•             Explosivität
•             Entflammbarkeit
•             Fähigkeit zu oxidieren (ein Feuer zu beschleunigen)
•             Humantoxizität (akut oder chronisch)
•             Korrosivität (gegen menschliches Gewebe oder Metall)
•             Ökotoxizität (mit oder ohne Bioakkumulation)
•             Fähigkeit, bei Kontakt mit Luft oder Wasser eine oder mehrere der oben genannten Eigenschaften zu entwickeln.
68 Tatsächlich Die wahre Laufleistung des Fahrzeugs. Der Kilometerzähler wurde nicht manipuliert, hat seine mechanischen Grenzen nicht erreicht oder wurde nicht verändert.
69 Nicht Tatsächlich Es ist bekannt, dass der Kilometerstand nicht der wahre Kilometerstand des Fahrzeugs ist.
70 Nicht Tatsächlich Kilometerzähler-Manipulation bestätigt - Es ist bekannt, dass der Kilometerstand aufgrund von Manipulationen nicht der tatsächliche Kilometerstand des Fahrzeugs ist.
71 Ausgenommen von der Offenlegung des Kilometerzählers Das Fahrzeug fällt unter Kriterien, die einen Besitzerwechsel ohne Offenlegung des Kilometerstands ermöglichen.
72 Überschreitet mechanische Grenzen Der Kilometerzählerstand ist geringer als der tatsächliche Kilometerstand des Fahrzeugs, da der Kilometerzähler die Gesamtzahl der tatsächlichen Kilometer nicht anzeigen kann.
73 Kilometerzähler wurde möglicherweise geändert Die titelgebende Behörde hat Grund zu der Annahme, dass der Kilometerstand aufgrund einer Änderung des Kilometerzählers nicht den tatsächlichen Kilometerstand des Fahrzeugs widerspiegelt.
74 Kilometerzähler ersetzt Der Kilometerzähler im Fahrzeug ist nicht der Kilometerzähler, der bei der Herstellung in das Fahrzeug eingebaut wurde.
75 Kilometerstand zum Zeitpunkt der Erneuerung Der Kilometerstand wurde bei der Erneuerung der Registrierung aufgezeichnet.
76 Kilometerzähler-Diskrepanz Die titelgebende Behörde hat Grund zu der Annahme, dass der Kilometerstand aufgrund bekannter früher aufgezeichneter Kilometerstände des Fahrzeugs nicht den tatsächlichen Kilometerstand des Fahrzeugs widerspiegelt.
77 Titelabteilung Anrufen Der titelgebenden Behörde ist ein Problem mit dem Kilometerstand bekannt, das nicht auf einen Titel gedruckt werden kann. Die titelgebende Behörde bespricht das Problem (manuelles Verfahren) mit autorisierten Nachfragern.
78 Korrektur früherer „Überschreitet mechanische Grenzen“ Einstufung Bedingung anders als 72, wie vom Klassifikator korrigiert.
90 Ausstehender Schrott Verfahren im Rahmen des Programms "Verbraucherunterstützung für die Wiederverwendung und Rettung von Autos" (CARS) das bei Genehmigung dieses Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr unbrauchbar macht. Abgesehen von der Verwendung als Komponentenquelle oder Abfall hat das Fahrzeug keinen Wert, muss innerhalb einer bestimmten Zeit zerkleinert oder geschreddert werden (einschließlich des Motorblocks) und kann vor dem Zerkleinern oder Schreddern nicht exportiert werden. Weitere Informationen zum CARS-Programm finden Sie unter CARS.gov.
91 Schrott Auto Dieses Fahrzeug ist nicht für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet (2009 CARS). Abgesehen von der Verwendung als Komponentenquelle oder Abfall hat das Fahrzeug keinen Wert, muss innerhalb einer bestimmten Zeit zerkleinert oder geschreddert werden (einschließlich des Motorblocks) und kann vor dem Zerkleinern oder Schreddern nicht exportiert werden. Weitere Informationen zum CARS-Programm finden Sie unter CARS.gov.

 

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